Wohnen

Mieterhöhung prüfen: Ist sie zulässig — und muss ich zustimmen?

01. September 2026 · BriefGeist-Redaktion

Der Brief vom Vermieter kündigt eine höhere Miete an und klingt, als wäre die Sache längst entschieden. Ist sie nicht. Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) tritt nicht automatisch in Kraft — sie braucht deine Zustimmung, und dafür hast du Zeit bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang. Bevor du irgendetwas unterschreibst, lohnt sich ein prüfender Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt nicht automatisch — der Vermieter braucht deine Zustimmung (§ 558 BGB).
  • Überlegungsfrist: bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens.
  • Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren — in angespannten Wohnlagen nur 15 %.
  • Die Miete darf frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung steigen, und das Verlangen muss begründet sein (Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder Gutachten).
  • Größter Fehler: aus Reflex zustimmen, ohne die Zahlen und die Begründung zu prüfen.

Muss ich überhaupt zustimmen?

Ja — und genau darin liegt dein Hebel. Anders als bei einer Kündigung schickt dir der Vermieter hier kein einseitiges Machtwort, sondern ein Verlangen. Er bittet dich, einer neuen, höheren Miete zuzustimmen. Ohne diese Zustimmung wird aus dem Verlangen kein neuer Mietpreis.

Reagierst du gar nicht, gilt das als Nicht-Zustimmung. Der Vermieter kann dann innerhalb von drei weiteren Monaten vor Gericht auf Zustimmung klagen — aber eben nur, wenn seine Forderung überhaupt zulässig und richtig begründet ist. Ist sie es nicht, verliert er. Deshalb ist Prüfen fast immer klüger als reflexhaftes Unterschreiben.

Wie lange habe ich Zeit?

Die sogenannte Überlegungsfrist läuft bis zum Ende des zweiten Monats, der auf den Zugang des Schreibens folgt.

Ein Beispiel: Das Erhöhungsverlangen landet am 10. September in deinem Briefkasten. Dann hast du bis zum 30. November Zeit, dich zu entscheiden. Zahlen müsstest du die höhere Miete — Zustimmung vorausgesetzt — ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang, hier also ab dem 1. Dezember. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Datum im Brief. Notiere dir deshalb, wann das Schreiben tatsächlich bei dir ankam.

Wo liegen die gesetzlichen Grenzen?

Selbst wenn du grundsätzlich zustimmen würdest: Der Vermieter darf die Miete nicht beliebig anheben. Drei Grenzen musst du kennen.

  • Kappungsgrenze. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder per Verordnung festlegen, sind es nur 15 %.
  • Sperrfrist. Die Miete darf frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung wirksam werden. Das Erhöhungsverlangen selbst darf der Vermieter aber schon nach der Jahressperrfrist von zwölf Monaten stellen.
  • Begründung. Der Vermieter muss belegen, dass die neue Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht — per Mietspiegel, mit drei vergleichbaren Wohnungen oder durch ein Sachverständigengutachten. Fehlt die Begründung oder ist sie nicht nachvollziehbar, ist das Verlangen formal angreifbar.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist dabei kein Wunschpreis, sondern das, was für vergleichbare Wohnungen (Größe, Lage, Ausstattung, Baujahr) im Ort üblicherweise gezahlt wird.

Modernisierung und Indexmiete: andere Baustellen

Nicht jede Mieterhöhung läuft über § 558. Zwei Fälle folgen eigenen Regeln, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten:

  • Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB): Nach echten Modernisierungen darf der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen. Hier gilt die Kappungsgrenze aus § 558 nicht, dafür andere Höchstgrenzen und Ankündigungspflichten.
  • Indexmiete (§ 557b BGB): Ist im Mietvertrag eine an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Miete vereinbart, steigt sie automatisch mit der Inflation — ganz ohne Zustimmungsverlangen.

Steht in deinem Schreiben also "Modernisierung" oder "Index", gelten andere Maßstäbe als hier beschrieben.

Was tun, wenn die Zahlen nicht stimmen?

Du hast mehr Optionen als "alles oder nichts". Du kannst der Erhöhung teilweise zustimmen — etwa bis zu dem Betrag, der wirklich der Vergleichsmiete entspricht. Du kannst um eine nachvollziehbare Begründung bitten, wenn sie fehlt. Und du kannst dir Rückendeckung holen: Der örtliche Mietspiegel liegt oft online vor, und ein Mieterverein rechnet dir eine zweifelhafte Erhöhung schnell nach.

Ehrlich gesagt lohnt sich Widerspruch nicht in jedem Fall — manche Erhöhung ist schlicht korrekt. Aber du solltest das wissen, bevor du unterschreibst, nicht danach.

Häufige Fragen

Gilt die Mieterhöhung automatisch, wenn ich nicht antworte?

Nein. Schweigen ist keine Zustimmung. Reagierst du nicht, kann der Vermieter allerdings auf Zustimmung klagen — deshalb solltest du die Frist nicht einfach verstreichen lassen, sondern die Forderung prüfen.

Wie viel darf meine Miete überhaupt steigen?

Innerhalb von drei Jahren höchstens 20 %, in angespannten Wohnlagen 15 % (Kappungsgrenze). Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Kann ich nur einem Teil der Erhöhung zustimmen?

Ja. Eine Teilzustimmung ist möglich, wenn nur ein Teil der Erhöhung zulässig ist. Den Rest musst du nicht akzeptieren.

Das Schreiben nennt keine Begründung — ist das ein Problem?

Für dich eher ein Vorteil: Ohne nachvollziehbare Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten) ist das Erhöhungsverlangen formal unwirksam. Dann muss der Vermieter nachbessern.

Wann darf der Vermieter frühestens wieder erhöhen?

Die erhöhte Miete gilt frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung. Das Erhöhungsverlangen darf aber schon nach zwölf Monaten (Jahressperrfrist) kommen.

Was BriefGeist dir abnimmt

Ein Erhöhungsverlangen steckt voller Paragrafen und Prozentzahlen, und genau da rutschen Fehler durch. Fotografier das Schreiben mit dem Handy, und BriefGeist sortiert für dich, worum es überhaupt geht: reguläre Erhöhung, Modernisierung oder Indexmiete? Liegt eine Begründung bei? Vor allem findet BriefGeist die Überlegungsfrist heraus und warnt dich rechtzeitig, damit du in Ruhe nachrechnen kannst, statt unter Zeitdruck zu unterschreiben. Wie die Fristenerkennung arbeitet, siehst du unter Funktionen.

Wenn dich Vermieterpost öfter verunsichert, hilft dir auch unser Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung prüfen. Planst du einen Auszug, lies Kündigung der Wohnung — Frist berechnen und danach Mietkaution zurückfordern. Den souveränen Umgang mit amtlicher Post generell zeigt dir Behördenbrief verstehen.


Höhere Miete im Briefkasten? Fotografier das Schreiben — BriefGeist erklärt es und merkt sich die Frist →

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler oder veraltete Informationen nicht ausgeschlossen werden. Bitte prüfe die Angaben vor einer konkreten rechtlichen oder finanziellen Entscheidung.