Kündigung Wohnung Frist berechnen — So bestimmst du deine Kündigungsfrist richtig
04. Juli 2026 · BriefGeist
Du willst deine Wohnung kündigen oder hast selbst eine Kündigung vom Vermieter erhalten — und fragst dich, welche Frist jetzt gilt? Die gute Nachricht: Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind klar geregelt. Wir zeigen dir ruhig und Schritt für Schritt, wie du die richtige Frist berechnest und worauf du dabei achten musst.
Kündigungsfrist für Mieter: immer 3 Monate
Wenn du als Mieter kündigst, gilt fast immer dasselbe: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate (§ 573c BGB). Und das Beste daran — diese Frist bleibt gleich, egal ob du erst ein Jahr oder schon zwanzig Jahre in der Wohnung wohnst. Die Wohndauer spielt für dich als Mieter also keine Rolle.
Einen Grund musst du für deine Kündigung übrigens nicht angeben. Ein einfaches, ordentliches Kündigungsschreiben genügt — die Frist von drei Monaten musst du dabei aber einhalten.
Der 3.-Werktag-Trick: So zählt der laufende Monat mit
Jetzt kommt der Punkt, an dem sich viele verrechnen. Damit der laufende Monat bei den drei Monaten mitzählt, muss deine Kündigung dem Vermieter bis zum 3. Werktag des Monats zugehen.
Ein Beispiel: Willst du zum Ende September ausziehen, muss deine Kündigung bis zum 3. Werktag im Juli beim Vermieter sein. Kommt sie einen Tag zu spät, rutscht die Frist einen ganzen Monat nach hinten — dann endet das Mietverhältnis erst Ende Oktober.
Wichtig: Als Werktage zählen Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit. Fällt der 3. Werktag auf einen Samstag, gibt es je nach Situation Besonderheiten — im Zweifel gilt: lieber ein paar Tage früher losschicken.
Kündigungsfrist für den Vermieter: gestaffelt nach Wohndauer
Kündigt der Vermieter dir ordentlich, sieht es anders aus. Zum einen braucht er dafür ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel Eigenbedarf) — er kann also nicht einfach grundlos kündigen. Zum anderen hängt seine Frist davon ab, wie lange du schon in der Wohnung wohnst:
- bis 5 Jahre Wohndauer: 3 Monate Kündigungsfrist
- 5 bis 8 Jahre Wohndauer: 6 Monate Kündigungsfrist
- über 8 Jahre Wohndauer: 9 Monate Kündigungsfrist
Je länger du also schon in deiner Wohnung lebst, desto mehr Zeit hast du, falls der Vermieter kündigt. Prüfe bei einer Vermieterkündigung immer, ob die genannte Frist zu deiner Wohndauer passt — und ob ein nachvollziehbarer Grund angegeben ist.
Zugang statt Datum: Wann die Frist wirklich beginnt
Ein häufiges Missverständnis: Es zählt nicht das Datum, das oben auf dem Kündigungsschreiben steht, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger zugeht. Zugegangen ist ein Brief, wenn er so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser ihn zur Kenntnis nehmen kann — also zum Beispiel im Briefkasten liegt.
Deshalb solltest du eine Kündigung so verschicken, dass du den Zugang notfalls nachweisen kannst — etwa per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Zeugen beim Einwurf. Notiere dir das Zugangsdatum sofort, denn ab hier läuft die Frist.
Kündigung muss schriftlich sein
Egal ob Mieter oder Vermieter — eine Wohnungskündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Auch eine mündliche Kündigung reicht nicht. Also: ausdrucken, unterschreiben, verschicken.
Sonderfälle: fristlose Kündigung und Eigenbedarf
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Sonderfälle mit eigenen Regeln:
- Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Bei schwerwiegenden Gründen — etwa erheblichem Zahlungsverzug — kann fristlos gekündigt werden. Hier gelten besondere Voraussetzungen.
- Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret begründen. Zudem hast du unter Umständen ein Widerspruchsrecht (Härtefall).
Diese Fälle sind komplizierter und oft strittig. Wenn dir fristlos gekündigt wurde oder du eine Eigenbedarfskündigung anzweifelst, hol dir am besten Unterstützung beim Mieterverein oder einer Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Kündigungsfrist als Mieter genau?
Du hast drei volle Monate Frist. Wichtig ist der Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats — dann zählt dieser Monat mit. Beispiel: Zugang bis 3. Werktag im Januar bedeutet Mietende zum 31. März.
Zählt das Datum auf dem Kündigungsschreiben?
Nein. Entscheidend ist immer der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum im Brief. Deshalb solltest du den Zugang nachweisbar gestalten und dir das Zugangsdatum notieren.
Kann ich meine Wohnung per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. E-Mail, Fax oder Messenger-Nachricht sind unwirksam.
Gilt für mich als Mieter eine längere Frist, wenn ich lange in der Wohnung wohne?
Nein. Für Mieter bleibt es bei drei Monaten — unabhängig von der Wohndauer. Nur für den Vermieter verlängert sich die Frist mit zunehmender Mietdauer auf sechs oder neun Monate.
Was mache ich, wenn ich die Kündigung des Vermieters für unwirksam halte?
Prüfe Frist, Begründung und Form. Bei Zweifeln — etwa an einer Eigenbedarfskündigung — wende dich an den Mieterverein oder eine Rechtsberatung. Reagiere zügig, denn auch hier laufen Fristen.
Wie BriefGeist hilft
Du musst dich mit einer Kündigung nicht durch Paragrafen quälen. Fotografiere das Schreiben einfach mit deinem Handy — BriefGeist übernimmt den Rest:
- Sofort-Erklärung — Worum geht es? Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, und was bedeutet das für dich?
- Fristenerkennung — BriefGeist erkennt die relevante Kündigungsfrist automatisch und erinnert dich rechtzeitig. Mehr dazu unter Funktionen.
- Nächste Schritte — Du erfährst, was jetzt konkret sinnvoll ist: fristgerecht kündigen, den Zugang sichern oder bei einer erhaltenen Kündigung reagieren.
So behältst du deine Frist im Blick, statt dich zu verrechnen.
Übrigens: Wenn deine Vermieterpost dich verunsichert, lohnt sich auch ein Blick in unseren Beitrag Nebenkostenabrechnung prüfen. Und für den souveränen Umgang mit amtlicher Post generell hilft dir unser Ratgeber Behördenbrief verstehen.
BriefGeist ersetzt keine Rechtsberatung. Die Analyse dient der Orientierung und Verständlichkeit.
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