Mietkaution zurückfordern: Welche Frist hat der Vermieter?
03. September 2026 · BriefGeist-Redaktion
Du bist ausgezogen, die Wohnung ist übergeben — und die Kaution? Die bleibt erst mal beim Vermieter. Bis zu einem gewissen Punkt ist das normal: Nach dem Auszug steht ihm eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist zu, in der Praxis meist bis zu drei Monate. Danach muss er auszahlen, samt der Zinsen, die dein Geld in dieser Zeit erwirtschaftet hat. Nur einen Teil darf er länger halten, wenn noch eine Nebenkostennachzahlung droht. Auch das hat Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüf-/Abrechnungsfrist — üblicherweise bis zu 3 Monate.
- Steht noch eine Nebenkostennachzahlung im Raum, darf er einen angemessenen Teil bis zur nächsten Abrechnung einbehalten — oft rund 6 Monate.
- Danach: vollständige Rückzahlung inklusive Zinsen.
- Einbehalten darf er nur für berechtigte Ansprüche — echte Schäden (über normale Abnutzung hinaus) oder offene Miete. Nicht für alltäglichen Verschleiß.
- Zahlt er nicht: schriftliche Fristsetzung, dann Mahnung und notfalls Klage.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Ein festes Gesetzesdatum gibt es nicht — die Rechtsprechung spricht von einer angemessenen Frist. In der Praxis heißt das: Der Vermieter braucht Zeit, um zu prüfen, ob Schäden vorliegen oder Miete offen ist. Bis zu drei Monate gelten dafür in der Regel als vertretbar.
Es gibt aber einen Sonderfall, der die Sache verlängert. Läuft die Nebenkostenabrechnung für deine Mietzeit noch, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten, bis diese Abrechnung vorliegt — häufig rund sechs Monate. Zurückhalten darf er dann aber nur so viel, wie realistisch nachzuzahlen wäre, nicht die komplette Summe. Den Rest muss er zügig auszahlen.
Wofür darf er etwas abziehen — und wofür nicht?
Die Kaution ist eine Sicherheit, kein Reservetopf für Renovierungswünsche. Einbehalten darf der Vermieter nur für berechtigte Ansprüche:
- echte Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen,
- offene Mietzahlungen oder eine berechtigte Nebenkostennachzahlung.
Nicht abziehen darf er für alles, was unter normale Abnutzung fällt. Und genau hier entstehen die meisten Streitigkeiten.
Normale Abnutzung oder Schaden?
Die Grenze verläuft ungefähr so: Was beim normalen Wohnen entsteht, ist mit der Miete abgegolten. Was darüber hinausgeht, kann ein ersatzpflichtiger Schaden sein.
- Normale Abnutzung (kein Abzug): verblasste Wandfarbe, kleine Dübellöcher, abgelaufene Teppich- oder Parkettstellen, leichte Gebrauchsspuren.
- Schaden (möglicher Abzug): ein Brandloch im Boden, ein zerbrochenes Waschbecken, großflächige Feuchtigkeitsschäden durch falsches Lüften, nicht fachgerecht entfernte Einbauten.
Ein Übergabeprotokoll mit Datum und Fotos ist hier Gold wert — für beide Seiten.
So forderst du deine Kaution zurück
Wenn die Frist abgelaufen ist und nichts kommt, wirst du am besten selbst aktiv — ruhig, aber bestimmt:
- Frist im Kopf haben. Rechne ab dem Auszugsdatum: Nach rund drei Monaten (bzw. nach der Nebenkostenabrechnung für den einbehaltenen Teil) ist die Kaution fällig.
- Schriftlich anfordern. Fordere die Rückzahlung mit einer konkreten Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage) und deiner Kontoverbindung. Ein kurzes, sachliches Schreiben oder ein Muster genügt.
- Zinsen nicht vergessen. Die Kaution muss verzinst angelegt werden; die Zinsen stehen dir zu.
- Mahnung nachschieben. Reagiert der Vermieter nicht, folgt eine Mahnung — am besten nachweisbar (Einwurf-Einschreiben).
- Notfalls Klage. Bleibt die Zahlung aus, kannst du die Rückzahlung gerichtlich durchsetzen. Ein Mieterverein hilft beim nächsten Schritt.
Was, wenn der Vermieter gar nicht reagiert?
Schweigen ist kein Grund aufzugeben. Nach einer gesetzten Frist gerät der Vermieter in Verzug — ab da können Verzugszinsen und Kosten hinzukommen. Der übliche Weg ist: erst schriftliche Fristsetzung, dann Mahnung, dann Klage vor dem Amtsgericht. Oft genügt schon die klare Ankündigung rechtlicher Schritte, damit das Geld überwiesen wird.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
In der Regel bis zu drei Monate für die Prüfung. Steht eine Nebenkostennachzahlung im Raum, darf er einen angemessenen Teil bis zur nächsten Abrechnung halten (oft rund sechs Monate) — den Rest muss er vorher auszahlen.
Bekomme ich Zinsen auf meine Kaution?
Ja. Die Kaution muss verzinslich angelegt werden, und die aufgelaufenen Zinsen werden zusammen mit der Kaution zurückgezahlt.
Darf der Vermieter Renovierungskosten von der Kaution abziehen?
Nur, wenn es sich um echte Schäden oder eine wirksam vereinbarte Pflicht handelt — nicht für normale Abnutzung. Verblasste Farbe oder kleine Dübellöcher rechtfertigen keinen Abzug.
Der Vermieter meldet sich einfach nicht — was tun?
Setze ihm schriftlich eine konkrete Frist zur Rückzahlung. Kommt nichts, folgen Mahnung und notfalls Klage. Ein Mieterverein unterstützt dich dabei.
Kann er die ganze Kaution wegen der Nebenkosten behalten?
Nein. Zurückhalten darf er nur einen angemessenen Teil in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung — nicht die gesamte Summe.
So hilft dir BriefGeist beim Kautionsstreit
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