Eigenbedarfskündigung — was tun? Deine Rechte, Fristen und der Widerspruch
02. September 2026 · BriefGeist-Redaktion
Der Vermieter will die Wohnung selbst nutzen — oder ein Familienmitglied soll einziehen. So steht es in dem Schreiben, das gerade in deinem Briefkasten lag, und der erste Gedanke ist meist: raus, und zwar bald. Erst mal durchatmen. Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB beendet dein Mietverhältnis nicht von heute auf morgen: Sie muss konkret begründet sein, es gelten gestaffelte Kündigungsfristen von 3, 6 oder 9 Monaten, und bei einer Härte kannst du widersprechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigenbedarf ist ein zulässiger Kündigungsgrund (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) — aber nur, wenn er konkret begründet ist: welche Person die Wohnung braucht und warum.
- Die Kündigungsfrist richtet sich nach deiner Wohndauer: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre).
- Bei einer Härte kannst du nach der Sozialklausel (§ 574 BGB) widersprechen — spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, schriftlich.
- Vorgetäuschter Eigenbedarf kann dir einen Schadensersatzanspruch verschaffen.
- Wichtigster erster Schritt: nicht überstürzt handeln, sondern die Kündigung prüfen (lassen).
Wann ist Eigenbedarf überhaupt zulässig?
Der Vermieter darf wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Das reicht von den eigenen Kindern über die Eltern bis zu Pflegepersonal, das im Haushalt lebt. Ein bloßes "Ich hätte die Wohnung gern zurück" genügt aber nicht — es muss ein echter, nachvollziehbarer Nutzungswunsch dahinterstehen.
Die Kündigung muss konkret begründet sein
Hier lohnt der genaue Blick, denn viele Kündigungen scheitern an der Form. Das Schreiben muss schriftlich sein und konkret benennen:
- welche Person in die Wohnung einziehen soll (also nicht nur "ein Familienmitglied"),
- warum diese Person gerade deine Wohnung braucht.
Fehlt diese Begründung oder bleibt sie schwammig, ist die Kündigung angreifbar. Prüfe außerdem, ob die genannte Kündigungsfrist zu deiner Wohndauer passt und ob das Schreiben eigenhändig unterschrieben ist.
Welche Frist gilt?
Wie viel Zeit dir bleibt, hängt davon ab, wie lange du schon in der Wohnung wohnst:
- bis 5 Jahre Wohndauer: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre Wohndauer: 6 Monate
- über 8 Jahre Wohndauer: 9 Monate
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung, nicht das Datum im Brief. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Schreiben bei dir ankommt. Wie du solche Fristen sauber berechnest, zeigt dir Kündigung der Wohnung — Frist berechnen.
Widerspruch nach der Sozialklausel (§ 574 BGB)
Selbst eine wirksame Eigenbedarfskündigung musst du nicht immer hinnehmen. Würde der Auszug für dich oder deine Familie eine unzumutbare Härte bedeuten, kannst du der Kündigung widersprechen — das nennt sich Sozialklausel (§ 574 BGB).
Eine Härte kann zum Beispiel vorliegen bei hohem Alter, schwerer Krankheit, einer Schwangerschaft oder wenn trotz ernsthafter Suche kein angemessener Ersatzwohnraum zu finden ist. Der Widerspruch muss:
- schriftlich erfolgen und
- dem Vermieter spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses zugehen.
Am besten weist du den Zugang nach (Einwurf-Einschreiben oder Zeuge). Ein Musterschreiben und Unterstützung bekommst du beim Mieterverein. Grundsätzliches zum Vorgehen findest du auch in unserer Anleitung: Widerspruch einlegen.
Vorgetäuschter Eigenbedarf: dann gibt es Schadensersatz
Es kommt vor, dass Eigenbedarf nur vorgeschoben wird — die Wohnung wird nach dem Auszug teurer weitervermietet oder verkauft, statt vom angeblichen Angehörigen bezogen. Stellt sich heraus, dass der Bedarf vorgetäuscht war, kann dir ein Schadensersatzanspruch zustehen: etwa für Umzugskosten, Maklergebühren oder eine höhere Miete anderswo. Bewahre die Kündigung und alle Nachweise deshalb gut auf.
So gehst du jetzt vor
Damit aus der ersten Schrecksekunde kein überstürzter Auszug wird, ein ruhiger Ablauf:
- Zugangsdatum notieren. Ab wann die Frist läuft, hängt am Tag des Zugangs — nicht am Briefdatum.
- Begründung prüfen. Ist eine konkrete Person benannt und ein nachvollziehbarer Grund genannt? Passt die Frist zu deiner Wohndauer?
- Härtegründe sammeln. Alter, Krankheit, Schwangerschaft, erfolglose Wohnungssuche — dokumentiere alles, was für einen Widerspruch spricht.
- Rat einholen. Ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung sagt dir schnell, ob sich Widerspruch oder Verhandlung lohnt.
- Widerspruch rechtzeitig schicken. Wenn ja: schriftlich, nachweisbar und spätestens zwei Monate vor Beendigung.
Nicht jede Eigenbedarfskündigung lässt sich abwehren — aber du solltest wissen, wo du stehst, bevor du Kartons packst.
Häufige Fragen
Muss ich sofort ausziehen, wenn die Eigenbedarfskündigung kommt?
Nein. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3, 6 oder 9 Monaten je nach Wohndauer. Vorher endet dein Mietverhältnis nicht — und ein wirksamer Widerspruch kann es sogar verlängern.
Woran erkenne ich, dass die Kündigung unwirksam sein könnte?
Fehlende oder schwammige Begründung, keine benannte Person, eine falsch berechnete Frist oder eine fehlende Unterschrift. In solchen Fällen lohnt sich rechtlicher Rat.
Bis wann muss ich widersprechen?
Spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses, und zwar schriftlich. Wer die Frist verpasst, verliert das Widerspruchsrecht in der Regel.
Was passiert, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war?
Dann kannst du Schadensersatz verlangen — zum Beispiel für Umzug, Makler oder Mehrkosten der neuen Wohnung. Voraussetzung ist, dass sich der Bedarf als vorgeschoben herausstellt.
An wen kann ich mich wenden?
An einen Mieterverein oder eine auf Mietrecht spezialisierte Rechtsberatung. Gerade beim Eigenbedarf ist der Einzelfall oft entscheidend.
Wie BriefGeist dir hilft
Eine Eigenbedarfskündigung setzt viele unter Druck, dabei entscheidet gerade die Frist über deinen Spielraum. Mach ein Foto von dem Schreiben, und BriefGeist erklärt dir in Ruhe, was dort steht: Kündigung wegen Eigenbedarf, welche Person genannt wird, welche Begründung, welche Frist. Den Ablauf der Kündigungsfrist und dein Zeitfenster für den Widerspruch hält BriefGeist im Blick und stupst dich rechtzeitig an — mehr dazu unter Funktionen.
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