Verbraucher

Vertrag kündigen: Welche Frist gilt bei Handy, Fitnessstudio & Abo?

04. September 2026 · BriefGeist-Redaktion

"Verlängert sich um weitere 12 Monate" — kennst du diese Zeile aus deinem Fitnessstudio- oder Handyvertrag? Bei allem, was du seit dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, ist sie wirkungslos. Seit dem "Gesetz für faire Verbraucherverträge" verlängert sich ein Verbrauchervertrag nach der ersten Laufzeit nämlich nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr, sondern läuft nur noch auf unbestimmte Zeit weiter. Kündbar jederzeit, mit einer Frist von einem Monat.

Das gilt für die Klassiker, an denen sich früher jeder festgehakt hat: Handy- und DSL-Verträge, das Fitnessstudio, Streaming-Dienste, Strom und Gas.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine 12-Monats-Falle mehr: Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit — kündbar mit 1 Monat Frist, jederzeit.
  • Gilt seit 1.3.2022 für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen oder verlängert wurden ("Gesetz für faire Verbraucherverträge").
  • Textform reicht: Eine E-Mail genügt. Keine Unterschrift, kein Einschreiben nötig.
  • Online abgeschlossen? Dann muss der Anbieter einen Kündigungsbutton auf der Website haben.
  • Vorzeitig raus kommst du bei Umzug (z. B. DSL) oder bei einer Preiserhöhung — Sonderkündigungsrecht.

Was hat sich 2022 geändert — und warum ist das so wichtig?

Früher war die Sache ärgerlich klar: Wer die Kündigung um einen Tag verpasste, saß noch ein volles Jahr fest. Ein zweijähriger Handyvertrag wurde zum Dreijahresvertrag, das Fitnessstudio kassierte weiter, obwohl man längst woanders trainierte.

Das ist vorbei. Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt: Die anfängliche Erstlaufzeit (meist 12 oder 24 Monate) darf der Anbieter weiterhin vereinbaren. Aber danach ist Schluss mit der automatischen Jahresverlängerung. Der Vertrag läuft einfach unbefristet weiter, und ab diesem Punkt kannst du jeden Monat aussteigen — mit einem Monat Vorlauf.

Ein Beispiel. Dein Fitnessvertrag hat 24 Monate Laufzeit und endet am 31. Dezember. Du kündigst nicht. Früher wärst du bis Ende des übernächsten Jahres gebunden gewesen. Heute läuft der Vertrag ab dem 1. Januar unbefristet — und wenn du im März kündigst, bist du Ende April draußen.

Muss ich noch einen Brief mit Unterschrift schreiben?

Nein. Für die Kündigung eines Verbrauchervertrags reicht die Textform (§ 126b BGB). Eine E-Mail genügt, ein Fax auch, ein Kontaktformular ebenfalls. Du brauchst weder eine eigenhändige Unterschrift noch ein teures Einschreiben.

Ein Tipp trotzdem: Schick die Kündigung so, dass du den Zugang nachweisen kannst. Eine E-Mail an eine offizielle Kündigungsadresse mit Lesebestätigung oder ein Screenshot der Bestätigungsseite reichen völlig. Notiere dir Datum und Uhrzeit.

Der Kündigungsbutton — dein bequemster Weg raus

Hast du den Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter dir auch online einen Ausweg bieten: einen gut sichtbaren Kündigungsbutton mit der Aufschrift "Verträge hier kündigen". Zwei Klicks, eine Bestätigungsseite, fertig. Den Nachweis mit Datum bekommst du automatisch. Fehlt der Button, kannst du sogar jederzeit kündigen, weil der Anbieter seine Pflicht verletzt.

Komme ich vorzeitig aus dem Vertrag?

Manchmal ja — auch mitten in der Erstlaufzeit. Zwei Fälle sind besonders wichtig:

  • Umzug. Ziehst du um und der Anbieter kann die Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, hast du oft ein Sonderkündigungsrecht. Bei DSL- und Internetverträgen ist das gesetzlich geregelt: Kann dein Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, kommst du mit einer Frist von einem Monat raus.
  • Preiserhöhung. Erhöht der Anbieter einseitig den Preis, etwa beim Strom-, Gas- oder Handytarif, darfst du in der Regel zum Zeitpunkt der Erhöhung außerordentlich kündigen. Achte auf das Schreiben, in dem die Erhöhung angekündigt wird: Darin steckt oft eine kurze Frist.

Bei beidem gilt: Reagiere zügig. Diese Sonderrechte sind meist an ein enges Zeitfenster geknüpft.

Was passiert, wenn ich einfach aufhöre zu zahlen?

Keine gute Idee. Solange der Vertrag läuft, bleibt die Forderung bestehen — und wenn du die Abbuchung stoppst, folgt erst die Zahlungserinnerung, dann die Mahnung, im schlimmsten Fall das Inkasso. Der Unterschied zwischen einer freundlichen Erinnerung und einer echten Mahnung ist dabei größer, als er auf den ersten Blick wirkt; wir haben ihn unter Zahlungserinnerung vs. Mahnung aufgedröselt.

Kommt bereits eine Mahnung ins Haus, findest du den ruhigen Schritt-für-Schritt-Plan unter Mahnung erhalten — was tun?. Kündigen ist der saubere Weg raus, nicht das stille Aussetzen der Zahlung.

Häufige Fragen

Gilt die neue Regel auch für meinen alten Vertrag von 2019?

Nein, nur für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen oder verlängert wurden. Wurde dein alter Vertrag aber nach diesem Datum automatisch verlängert, greift ab der Verlängerung die neue, faire Regel — dann bist du monatlich draußen.

Reicht wirklich eine E-Mail zum Kündigen?

Ja. Für Verbraucherverträge genügt die Textform. Eine E-Mail ist ausreichend, eine Unterschrift ist nicht nötig. Sorge nur dafür, dass du den Versand belegen kannst.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit?

Ein Monat. Sobald die anfängliche Laufzeit vorbei ist, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen — eine erneute Bindung über viele Monate gibt es nicht mehr.

Der Anbieter hat gar keinen Kündigungsbutton — was jetzt?

Wenn du online abgeschlossen hast und der Pflicht-Button fehlt, verletzt der Anbieter das Gesetz. In dem Fall bist du in der Kündigung deutlich freier und kannst dich zusätzlich an eine Verbraucherzentrale wenden.

Wie BriefGeist dir dabei hilft

Kündigungsbestätigungen, Preiserhöhungsschreiben, Vertragsverlängerungen — der ganze Papierkram landet gern gebündelt und im schönsten Amtsdeutsch im Briefkasten. Fotografier das Schreiben einfach mit dem Handy:

  • Sofort-Erklärung in klarer Sprache: Kündigt hier jemand, wird ein Preis erhöht, oder ist es nur eine Bestätigung?
  • Fristenerkennung: Steckt ein Sonderkündigungsrecht oder eine Widerspruchsfrist drin, erkennt BriefGeist sie und erinnert dich rechtzeitig. Mehr dazu unter Funktionen.
  • Nächste Schritte, konkret: kündigen, dem neuen Preis widersprechen oder einfach ablegen.

Und wenn dich amtliche oder geschäftliche Post grundsätzlich verunsichert, lohnt sich unser Überblick Behördenbrief verstehen.


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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler oder veraltete Informationen nicht ausgeschlossen werden. Bitte prüfe die Angaben vor einer konkreten rechtlichen oder finanziellen Entscheidung.