Verbraucher

Rundfunkbeitrag: Festsetzungsbescheid, Widerspruch und Befreiung (früher GEZ)

14. September 2026 · BriefGeist-Redaktion

„Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" — auf dem Briefkopf steht nicht mehr GEZ, aber der Reflex ist geblieben: aufreißen, Betrag sehen, Puls hoch. Wenn das Schreiben ein Festsetzungsbescheid ist, gilt: Du kannst innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen. Ob sich das lohnt, hängt aber davon ab, ob wirklich ein Fehler vorliegt — oder ob du eigentlich befreit werden könntest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Absender: der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (der frühere „GEZ").
  • Höhe: der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 € pro Monat und Wohnung — pro Wohnung, nicht pro Person. Anpassungen sind möglich.
  • Widerspruchsfrist: ein Monat ab Bekanntgabe, schriftlich beim Beitragsservice.
  • Befreiung/Ermäßigung ist möglich bei bestimmten Sozialleistungen oder mit dem Merkzeichen „RF" — aber nur auf Antrag und nur begrenzt rückwirkend.
  • Größter Fehler: den Bescheid ignorieren. Festsetzungsbescheide werden vollstreckt.

Warum kommt überhaupt ein Bescheid?

Solange du zahlst, verschickt der Beitragsservice nur Kontoauszüge und Erinnerungen. Ein Festsetzungsbescheid kommt erst, wenn aus seiner Sicht offene Beiträge auflaufen — etwa weil du dich nie angemeldet hast, nach einem Umzug doppelt geführt wirst oder eine Zahlung nicht zugeordnet wurde. Der Bescheid setzt die rückständigen Beiträge förmlich fest, meist zusammen mit einem Säumniszuschlag (mindestens 8 Euro).

Wichtig ist der Unterschied zum formlosen Zahlungshinweis: Ein Festsetzungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er hat eine Rechtsbehelfsbelehrung, er wird bestandskräftig, und er ist die Grundlage für eine spätere Vollstreckung. Was ein Bescheid rechtlich bedeutet, erklären wir grundsätzlich in Was ist ein Bescheid?.

Wie lange habe ich für den Widerspruch?

Einen Monat. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe — ein per Post verschickter Bescheid gilt schon einige Tage nach dem Versand als bekannt gegeben, nicht erst, wenn du ihn tatsächlich aus dem Kasten holst. Rechne also nicht ab dem Tag, an dem du ihn liest, sondern früher. Wie sich so eine Frist genau zählt, zeigen wir dir Schritt für Schritt in unserem Ratgeber zur Fristberechnung.

Der Widerspruch muss schriftlich eingehen und sollte das Aktenzeichen, deine Beitragsnummer und einen klaren Satz enthalten: „Gegen den Festsetzungsbescheid vom [Datum] lege ich Widerspruch ein." Die Begründung kannst du nachreichen. Hilft der Widerspruch nicht, bekommst du einen Widerspruchsbescheid — dagegen kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Muss ich wirklich zahlen — oder komme ich raus?

Der Rundfunkbeitrag ist ein Pflichtbeitrag pro Wohnung. Er fällt an, egal ob du fernsiehst, Radio hörst oder gar kein Gerät besitzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Ein Widerspruch mit dem Argument „Ich nutze das doch gar nicht" führt deshalb nicht weiter.

Sinnvoll ist ein Widerspruch, wenn der Bescheid sachlich falsch ist. Typische Fälle:

  • Doppelzahlung: In deiner Wohnung zahlt schon jemand (Partnerin, Mitbewohner). Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig. Dann meldest du dich ab und verweist auf die fremde Beitragsnummer.
  • Umzug/Zusammenzug: Nach einem Umzug wirst du kurzzeitig doppelt geführt.
  • Falscher Zeitraum: Es werden Monate festgesetzt, in denen du nachweislich schon gezahlt hast oder gar nicht beitragspflichtig warst.
  • Du wärst befreiungsberechtigt: siehe unten — dann ist ein Befreiungsantrag oft wichtiger als der Widerspruch selbst.

Befreiung und Ermäßigung: wer weniger oder gar nichts zahlt

Bestimmte Menschen können sich befreien lassen oder zahlen einen ermäßigten Beitrag. Beides gibt es nur auf Antrag beim Beitragsservice, mit Nachweis:

  • Befreiung (0 €) bei bestimmten Sozialleistungen — etwa Bürgergeld, Grundsicherung/Sozialhilfe oder BAföG (bei eigenem Haushalt, nachgewiesen durch den Leistungsbescheid).
  • Ermäßigung auf ein Drittel (aktuell rund 6,12 € im Monat) für blinde, hörgeschädigte oder schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF" im Schwerbehindertenausweis.

Zwei Dinge sind entscheidend. Erstens: Die Befreiung kommt nicht automatisch, auch wenn das Jobcenter deine Daten hat — du musst den Antrag selbst stellen. Zweitens: Sie wirkt nur begrenzt rückwirkend. In der Regel wird ab dem Antragsmonat befreit; weiter zurück (meist bis zu drei Jahre) nur, wenn die Voraussetzungen im ganzen Zeitraum vorlagen und du das belegen kannst. Wer den Leistungsbescheid schon hat, sollte den Antrag also nicht liegen lassen. Details zu solchen Leistungsbescheiden findest du unter Jobcenter-Bescheid verstehen.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Nichts Gutes. Läuft die Widerspruchsfrist ab, wird der Bescheid bestandskräftig — er gilt dann, auch wenn er zu hoch war. Und anders als eine private Rechnung braucht der Beitragsservice keinen Gerichtstitel: Ein bestandskräftiger Festsetzungsbescheid ist selbst ein Vollstreckungstitel. Der Beitragsservice kann direkt das zuständige Vollstreckungsorgan (Hauptzollamt, Kommune oder Gerichtsvollzieher) einschalten. Dann drohen Kontopfändung oder Besuch des Gerichtsvollziehers — wegen einer Summe, die sich mit einem rechtzeitigen Widerspruch oder Befreiungsantrag vielleicht ganz vermeiden ließ.

Deshalb der klare Rat: nicht ignorieren. Selbst wenn du zahlen musst, ist ein Anruf zur Ratenzahlung besser als Funkstille.

Häufige Fragen

Heißt der Beitragsservice noch GEZ?

Nein. Die „GEZ" wurde 2013 in Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umbenannt. Der Name GEZ hält sich hartnäckig, steht aber auf keinem Bescheid mehr.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag aktuell?

18,36 € pro Monat und Wohnung. Der Betrag gilt pro Wohnung, unabhängig von der Zahl der Bewohner. Künftige Anpassungen sind möglich.

Muss ich zahlen, obwohl ich kein TV oder Radio habe?

Ja. Der Beitrag knüpft an die Wohnung, nicht an ein Gerät. Ob du Geräte besitzt, spielt keine Rolle — ein Widerspruch allein damit hat keine Aussicht auf Erfolg.

Widerspruch oder Befreiungsantrag — was zuerst?

Wenn du Anspruch auf Befreiung hast, stell beides: Widerspruch gegen den Bescheid (Frist!) und parallel den Befreiungsantrag mit dem Leistungsbescheid. So wahrst du die Frist und klärst gleichzeitig die Beitragspflicht.

Kann ich den Bescheid einfach in Raten zahlen?

Ist die Forderung berechtigt, lässt sich beim Beitragsservice oft eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ist meist der bessere Weg als abzuwarten, bis vollstreckt wird.

Wie BriefGeist hilft

Festsetzungsbescheid, Säumniszuschlag, Rechtsbehelfsbelehrung — bei so einem Schreiben ist die eigentliche Frage oft: Was ist das genau, und bis wann muss ich reagieren? Fotografiere den Bescheid einfach mit dem Handy.

  • Sofort-Erklärung — worum es geht und ob es sich um einen förmlichen Bescheid handelt, in klaren Worten.
  • Fristenerkennung — die Monatsfrist wird erkannt, und du wirst rechtzeitig erinnert. Mehr dazu unter Funktionen.
  • Nächste Schritte — ob Widerspruch, Befreiungsantrag oder Zahlung das Naheliegende ist.

Wie du amtliche Post allgemein souverän liest, zeigt dir außerdem Behördenbrief verstehen. Und wie ein Widerspruch formal aussieht, steht in unserer Anleitung zum Widerspruch.


Bescheid vom Beitragsservice im Kasten? Fotografieren, verstehen, Frist im Blick behalten →

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler oder veraltete Informationen nicht ausgeschlossen werden. Bitte prüfe die Angaben vor einer konkreten rechtlichen oder finanziellen Entscheidung.