Finanzen

Kontopfändung — was tun? Mit dem P-Konto dein Guthaben schützen

25. August 2026 · BriefGeist-Redaktion

Die Karte wird an der Kasse abgelehnt, obwohl eigentlich Geld auf dem Konto ist. Dahinter steckt oft ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB): Dein Konto ist blockiert. Der wichtigste Schritt ist einfacher, als der Schreck vermuten lässt: Wandle dein Girokonto sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Die Bank muss das binnen vier Geschäftstagen erledigen, und danach bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch geschützt.

Atme also erst einmal durch. Eine Pfändung fühlt sich existenziell an, aber der Gesetzgeber lässt niemanden mittellos zurück. Für das Nötigste zum Leben gibt es einen festen Schutz — du musst ihn nur aktivieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Kontopfändung ist dein Konto zunächst blockiert — auch dein eigenes Guthaben.
  • Wichtigster Schritt: Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Die Bank muss das binnen vier Geschäftstagen tun (Anspruch nach § 850k bzw. § 899 ZPO).
  • Ein monatlicher Grundfreibetrag bleibt dann automatisch geschützt — er wird jährlich angepasst und liegt aktuell bei rund 1.590 €.
  • Stellst du innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Pfändung um, wirkt der Schutz rückwirkend ab der Zustellung.
  • Erlaubt ist nur ein P-Konto pro Person.

Warum ist mein Konto plötzlich blockiert?

Eine Kontopfändung fällt nicht vom Himmel. Am Anfang steht ein Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat — etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Damit beantragt er beim Vollstreckungsgericht den PfÜB, und der wird deiner Bank zugestellt. Ab diesem Moment darf die Bank das gepfändete Guthaben nicht mehr an dich auszahlen.

Das Tückische: Zunächst ist alles betroffen — auch das Geld, das du zum Leben brauchst. Miete, Strom, Lebensmittel. Genau hier setzt das P-Konto an.

Ein kleiner Trost im ersten Schock: Die Bank darf das Geld nicht sofort an den Gläubiger weiterreichen. Es gibt eine kurze Sperrfrist, in der das Guthaben liegen bleibt. Dieses Zeitfenster nutzt du, um dein Konto umzustellen.

Der entscheidende Schritt: Umwandlung in ein P-Konto

Jedes Girokonto lässt sich in ein P-Konto umwandeln — es bleibt dieselbe Kontonummer, du bekommst nur einen besonderen Schutzstatus. Auf dieses P-Konto hast du einen gesetzlichen Anspruch (§ 850k bzw. § 899 ZPO). Die Bank kann die Umwandlung nicht verweigern und darf dafür kein Extra-Entgelt verlangen.

Wichtig sind zwei Fristen:

  1. Die Bank muss binnen vier Geschäftstagen umstellen, nachdem du die Umwandlung verlangt hast. Sag also nicht nur Bescheid, sondern lass dir den Auftrag am besten schriftlich bestätigen.
  2. Handle schnell. Stellst du zügig nach der Pfändung um, wirkt der Schutz rückwirkend auf den Tag der Zustellung (bei Umstellung binnen vier Wochen). So bleibt auch schon eingegangenes Guthaben in Höhe des Freibetrags geschützt.

Ruf am besten noch heute bei deiner Bank an oder geh in die Filiale und sag den einen entscheidenden Satz: „Ich möchte mein Konto in ein P-Konto umwandeln."

Wie viel Geld bleibt geschützt?

Auf dem P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag vor der Pfändung sicher. Diesen Betrag kannst du frei nutzen — abheben, überweisen, damit einkaufen. Er wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei rund 1.590 € im Monat. Den exakten, aktuell gültigen Wert findest du bei deiner Bank oder in der offiziellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.

Für viele Menschen reicht der Grundbetrag allein nicht. Deshalb lässt er sich erhöhen — zum Beispiel wenn du:

  • Unterhaltspflichten hast (Kinder, Partnerin oder Partner),
  • Sozialleistungen wie Kindergeld oder Bürgergeld beziehst,
  • bestimmte einmalige Leistungen erhältst.

Dafür brauchst du eine P-Konto-Bescheinigung. Ausstellen können sie unter anderem Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Anwältinnen und Anwälte oder Steuerberater — meist kostenlos. Reich die Bescheinigung bei deiner Bank ein, dann wird dein Freibetrag entsprechend höher.

Nur ein P-Konto — und keine Angst vor der SCHUFA

Ein Punkt, bei dem viele stolpern: Pro Person ist nur ein einziges P-Konto erlaubt. Wer mehrere führt, riskiert, dass der Schutz wegfällt. Falls du bei mehreren Banken bist, wähle also bewusst ein Konto aus.

Dass du ein P-Konto führst, wird an die SCHUFA gemeldet — aber ohne den Grund. Ein P-Konto ist kein Makel und kein „Schuldeneintrag". Es ist schlicht ein Schutzkonto, und dein Recht darauf steht im Gesetz.

Ruhe bewahren: die Forderung selbst prüfen

Das P-Konto sichert dein Existenzminimum — aber die Schulden verschwinden damit nicht. Sobald der akute Druck weg ist, lohnt der zweite Blick auf die eigentliche Forderung.

  • Ist der zugrunde liegende Titel überhaupt berechtigt?
  • Könnte die Forderung schon verjährt sein?
  • Gibt es Fehler im Betrag oder in der Zustellung?

Oft beginnt eine Pfändung mit früheren Schreiben, die man beiseitegelegt hat. Wie du mit einem Vollstreckungsbescheid umgehst und was ein Mahnbescheid vom Amtsgericht genau bedeutet, erklären wir jeweils in eigenen Beiträgen. Und wenn im Hintergrund ein Inkasso-Unternehmen steht, hilft dir der Artikel Inkasso-Schreiben — muss ich zahlen? beim Sortieren. Eine gute Schuldnerberatung ist in dieser Lage übrigens Gold wert und meist kostenfrei.

Häufige Fragen

Kann die Bank die Umwandlung in ein P-Konto ablehnen?

Nein. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Bank muss dein bestehendes Girokonto binnen vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln und darf dafür kein zusätzliches Entgelt verlangen.

Was passiert mit dem Geld oberhalb des Freibetrags?

Guthaben über dem geschützten Betrag kann nach Ablauf der Sperrfrist an den Gläubiger fließen. Reicht dein Freibetrag nicht, kannst du ihn mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen oder in besonderen Fällen einen zusätzlichen Freibetrag beim Vollstreckungsgericht beantragen.

Wirkt der Pfändungsschutz auch rückwirkend?

Ja, wenn du schnell reagierst. Bei zügiger Umwandlung nach der Pfändung gilt der Schutz rückwirkend auf den Tag der Zustellung — auch bereits eingegangenes Guthaben in Höhe des Freibetrags ist dann gesichert.

Muss ich die Pfändung einfach hinnehmen?

Das Existenzminimum ist durch das P-Konto geschützt, das ist der erste Schritt. Die Forderung selbst solltest du in Ruhe prüfen — auf Berechtigung, Höhe und mögliche Verjährung. Eine Schuldnerberatung kann dir dabei helfen.

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler oder veraltete Informationen nicht ausgeschlossen werden. Bitte prüfe die Angaben vor einer konkreten rechtlichen oder finanziellen Entscheidung.